Gedanken zum Islam
Gedanken und Aussagen zum Islam

Sure 4 Vers 15
Todesstrafe: Steinigung

Von Prof. Dr. Ruud Peters, Universität Amsterdam, Niederlande
"Und die von euren Frauen, die Unzucht treiben […], so haltet sie im Haus, bis sie der Tod hinwegnimmt oder Gott für sie einen Ausweg schafft."
Der Koran umfasst nur zwei Verse über die Bestrafung von Unzucht, also Geschlechtsverkehr außerhalb des Ehestands. Und diese widersprechen sich. Den ersten Vers haben wir gerade gehört. Der zweite ist Sure 24 Vers 2. Dort heißt es: "Der Ehebrecher und die Ehebrecherin, peitscht jeden von beiden mit hundert Peitschenhieben aus!"

Trotzdem war für Unzucht auch die Steinigung als eine Form der Todesstrafe vorgesehen. Die Steinigung gehörte zu den markanten Merkmalen des Strafrechts innerhalb der Scharia - dem göttlichen Gesetz im Islam. Fast alle religiösen Gelehrten in vormoderner Zeit waren sich einig, dass die Steinigung angewendet wird, wenn Frauen und Männer, die schon einmal verheiratet waren oder es immer noch sind, unrechtmäßigen Geschlechtsverkehr gehabt hatten. Lediglich Schuldige, die noch nie verheiratet waren, mussten den Gelehrten zufolge mit hundert Peitschenhieben bestraft werden. Interessant ist nun: die Strafe der Steinigung ist nirgends im Koran belegt.

Das pakistanische Bundesschariagericht hielt 1981 fest: Die zwei Jahre zuvor durch das Gesetz zum "Verstoß gegen die zinâ-Verordnung" eingeführte Steinigung stehe im Widerspruch zu den rechtlichen Verfügungen des Islams. Leider beanstandete Pakistans Staatsführung dieses Urteil, ersetzte einige Richter, und danach wurde es wieder aufgehoben.


Quelle: Deutschlandfunk.de


© infos-sachsen / letzte Änderung: - 17.04.2024 - 17:08